ANHANG I VO (EG) 2003/2065
Bedingungen für die Herstellung von Primärprodukten
1. Rauch wird aus Holz gemäß Artikel 5 Absatz 1 erzeugt. Es können auch Kräuter und Gewürze, Wacholderzweige sowie Zweige, Nadeln und Zapfen von picea zugesetzt werden, wenn sie frei von Rückständen beabsichtigter oder unbeabsichtigter chemischer Behandlung sind oder spezifischeren Gemeinschaftsvorschriften genügen. Das Ausgangsmaterial wird einer kontrollierten Verbrennung, Trockendestillation oder einer Behandlung mit überhitztem Dampf bei kontrollierter Sauerstoffzufuhr mit einer Höchsttemperatur von 600 °C ausgesetzt.
2. Der Rauch wird kondensiert. Wasser und/oder — unbeschadet anderer Gemeinschaftsvorschriften — Lösungsmittel dürfen zum Zwecke der Phasentrennung zugesetzt werden. Physikalische Verfahren dürfen eingesetzt werden zur Isolierung, Fraktionierung und/oder Reinigung mit dem Ziel, folgende Phasen zu erhalten:- a)
- ein wässriges
„Primärrauchkondensat”
, das hauptsächlich Carbonsäuren, Carbonyl- und Phenolverbindungen enthält und folgende Höchstanteile aufweist:
Benzo-(a)-Pyren 10 μg/kg Benzo-(a)-Anthrazen 20 μg/kg
- b)
- eine wasserunlösliche Teerphase hoher Dichte, die bei der Phasentrennung ausgefällt wird und in dieser Form nicht zur Herstellung von Raucharomen verwendet werden kann; vor Verwendung ist eine geeignete physikalische Verarbeitung erforderlich, bei der aus der wasserunlöslichen Teerphase Fraktionen gewonnen werden, die einen niedrigen Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen aufweisen; diese sind bereits als
„Primärteerfraktionen”
definiert und enthalten folgende Höchstanteile:
Benzo-(a)-Pyren 10 μg/kg Benzo-(a)-Anthrazen 20 μg/kg
- c)
- eine „wasserunlösliche ölige Phase” .
Findet während oder nach der Kondensation keine Phasentrennung statt, so ist das resultierende Rauchkondensat als eine wasserunlösliche Teerphase hoher Dichte anzusehen und mit Hilfe geeigneter physikalischer Verfahren zu verarbeiten, um Primärteerfraktionen zu erhalten, die die angegebenen Spezifikationen erfüllen.
„Primärrauchkondensat”
, das hauptsächlich Carbonsäuren, Carbonyl- und Phenolverbindungen enthält und folgende Höchstanteile aufweist:
Benzo-(a)-Pyren | 10 μg/kg |
Benzo-(a)-Anthrazen | 20 μg/kg |
„Primärteerfraktionen”
definiert und enthalten folgende Höchstanteile:
Benzo-(a)-Pyren | 10 μg/kg |
Benzo-(a)-Anthrazen | 20 μg/kg |
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