Artikel 2 VO (EG) 2003/209

Für das Jahr 2003 wird die Menge der Gemeinschaftszollkontingente, deren Kontingentszeitraum vor dem Inkrafttreten des Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Libanesischen Republik andererseits beginnt, im Verhältnis zu dem Teil des Kontingentszeitraums, der vor diesem Datum verstrichen ist, gekürzt.

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