Artikel 1 VO (EG) 2003/209
Die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 1 wird das Wort „Libanon” zwischen „Syrien” und „Israel” eingefügt.
- 2.
- Ein neuer Anhang VIa mit dem im Anhang zu dieser Verordnung festgelegten Wortlaut wird eingefügt.
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