Artikel 1 VO (EG) 2003/209

Die Verordnung (EG) Nr. 747/2001 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 1 wird das Wort „Libanon” zwischen „Syrien” und „Israel” eingefügt.
2.
Ein neuer Anhang VIa mit dem im Anhang zu dieser Verordnung festgelegten Wortlaut wird eingefügt.

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