Artikel 1 VO (EG) 2003/2229
(1) Auf die Einfuhren von Silicium mit einem Siliciumgehalt von weniger als 99,99 GHT des KN-Codes 28046900 mit Ursprung in Russland wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware mit Ursprung in Russland gelten folgende Zollsätze:
Unternehmen |
Zollsatz % |
TARIC-Zusatz code |
---|---|---|
OJSC Bratsk Aluminium Plant, Bratsk, Irkutsk-Region, Russland | 23,6% | A464 |
SKU LLC, Sual-Kremny-Ural, Kamensk, Ural-Region, Russland und ZAO KREMNY, Irkutsk, Irkutsk-Region, Russland | 22,7% | A465 |
Alle übrigen Unternehmen | 23,6% | A999 |
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.