Artikel 1 VO (EG) 2003/2229

(1) Auf die Einfuhren von Silicium mit einem Siliciumgehalt von weniger als 99,99 GHT des KN-Codes 28046900 mit Ursprung in Russland wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.

(2) Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware mit Ursprung in Russland gelten folgende Zollsätze:

Unternehmen

Zollsatz

%

TARIC-Zusatz code
OJSC Bratsk Aluminium Plant, Bratsk, Irkutsk-Region, Russland 23,6% A464
SKU LLC, Sual-Kremny-Ural, Kamensk, Ural-Region, Russland und ZAO KREMNY, Irkutsk, Irkutsk-Region, Russland 22,7% A465
Alle übrigen Unternehmen 23,6% A999

(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

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