Artikel 3 VO (EG) 2003/2229

Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Antidumpingzölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1235/2003 der Kommission auf die Einfuhren von Silicium mit einem Siliciumgehalt von weniger als 99,99 GHT des KN-Codes 28046900 mit Ursprung in Russland werden entsprechend den nachstehenden Regeln endgültig vereinnahmt.

Die die endgültigen Zollsätze übersteigenden Sicherheitsleistungen werden freigegeben. Übersteigen die endgültigen Zölle die vorläufigen Zölle, so werden nur die Sicherheitsleistungen in Höhe der vorläufigen Zölle vereinnahmt.

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