Artikel 19 VO (EG) 2003/2287

Beantragung einer Lizenz oder speziellen Fangerlaubnis

Einem an die Kommission gerichteten Antrag auf Erteilung einer Lizenz oder einer speziellen Fangerlaubnis durch eine Behörde eines Drittlands sind folgende Angaben beizufügen:

a)
Name des Schiffes,
b)
Registriernummer,
c)
äußere Kennbuchstaben und -ziffern,
d)
Registrierhafen,
e)
Name und Anschrift des Eigners oder Charterers,
f)
Bruttoraumzahl und Länge über alles,
g)
Maschinenleistung,
h)
Rufzeichen und Wellenfrequenz,
i)
vorgesehene Fangmethode,
j)
vorgesehenes Fanggebiet;
k)
Arten, die gefangen werden sollen;
l)
Zeitraum, für den die Lizenz beantragt wird.

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