Artikel 39 VO (EG) 2003/2295

Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2004. Artikel 4 Absatz 2 findet jedoch in Bezug auf die Anfangscodes CZ, EE, CY, LV, LT, HU, MT, PL, SI, SK ab dem 1. Mai 2004 unter der Voraussetzung der Ratifikation des Beitrittsvertrages Anwendung.

Die Kennnummern der vor dem 31. Dezember 2003 zugelassenen Packstellen können jedoch noch bis zum 31. Dezember 2004 verwendet werden.

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