Artikel 38 VO (EG) 2003/2295

Aufhebung

Die Verordnung (EWG) Nr. 1274/91 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang V enthaltenen Übereinstimmungstabelle zu lesen.

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