Präambel VO (EG) 2003/2303
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein(1), insbesondere auf Artikel 53,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Verordnung (EG) Nr. 753/2002 der Kommission vom 29. April 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates hinsichtlich der Beschreibung, der Bezeichnung, der Aufmachung und des Schutzes bestimmter Weinbauerzeugnisse(2) enthält Ausnahmebestimmungen zur Etikettierung von aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführten Weinen, die am 31. Dezember 2003 auslaufen.
- (2)
- Die laufenden bilateralen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika werden nicht vor Ende des Jahres abgeschlossen sein. Um Störungen im Handel zu vermeiden, sind die derzeit geltenden Regeln für die aus diesem Land eingeführten Weine entsprechend dem Stand der Verhandlungen zu verlängern.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Wein —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 179 vom 14.7.1999, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr.1795/2003 der Kommission (ABl. L 262 vom 14.10.2003, S. 13)
- (2)
ABl. L 118 vom 4.5.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1205/2003 (ABl. L 168 vom 5.7.2003, S. 13)
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