Artikel 5 VO (EG) 2003/2314
Die deutsche Interventionsstelle teilt der Kommission die Angebote spätestens zwei Stunden nach Ablauf der Angebotsfrist mit. Diese Mitteilungen erfolgen per E-Mail gemäß dem Muster im Anhang.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.