ANHANG VO (EG) 2003/246
ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG MEHRJAHRESPROGRAMM VON AD-HOC-MODULEN
-
1.
-
Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung
Liste der Variablen: bis März 2003 festzulegen. Berichtszeitraum: zweites Quartal 2004. Die Mitgliedsstaaten können jedoch Daten vorlegen, die sich auf sämtliche 52 Wochen des Jahres beziehen, wenn die Unterstichprobe für das Ad-hoc-Modul auf der Grundlage der Wellenstruktur der Stichprobe ausgewählt wird. Betroffene Mitgliedsstaaten und Regionen: noch festzulegen. Stichprobe: ein Viertel der gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 erforderlichen vollen Stichprobe. Wenn der Berichtszeitraum jedoch sämtliche 52 Wochen umfasst, beträgt die Stichprobengröße mindestens 15 % der gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 erforderlichen vollen Stichprobe. Werden als Stichprobeneinheiten Einzelpersonen verwendet, sind keine Angaben über die anderen Haushaltsmitglieder erforderlich. Übermittlung der Ergebnisse: bis zum 31. März 2005.- 2.
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Liste der Variablen: bis März 2004 festzulegen. Berichtszeitraum: zweites Quartal 2005. Die Mitgliedsstaaten können jedoch Daten vorlegen, die sich auf sämtliche 52 Wochen des Jahres beziehen, wenn die Unterstichprobe für das Ad-hoc-Modul auf der Grundlage der Wellenstruktur der Stichprobe ausgewählt wird. Betroffene Mitgliedstaaten und Regionen: noch festzulegen. Stichprobe: ein Viertel der gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 erforderlichen vollen Stichprobe. Wenn der Berichtszeitraum jedoch sämtliche 52 Wochen umfasst, beträgt die Stichprobengröße mindestens 15 % der gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 577/98 erforderlichen vollen Stichprobe. Werden als Stichprobeneinheiten Einzelpersonen verwendet, sind keine Angaben über die anderen Haushaltsmitglieder erforderlich. Übermittlung der Ergebnisse: bis zum 31. März 2006.- 3.
- Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Liste der Variablen: bis März 2005 festzulegen. Berichtszeitraum: zweites Quartal 2006. Die Mitgliedsstaaten können jedoch Daten vorlegen, die sich auf sämtliche 52 Wochen des Jahres beziehen, wenn die Unterstichprobe für das Ad-hoc-Modul auf der Grundlage der Wellenstruktur der Stichprobe ausgewählt wird. Betroffene Mitgliedsstaaten und Regionen: noch festzulegen. Stichprobe: die Alterszielgruppe der Stichprobe für dieses Modul besteht aus Personen im Alter von 50 bis 69 Jahren. Für die im Ad-hoc-Modul verwendete Unterstichprobe wird der komplette Variablensatz der Arbeitskräfteerhebung erhoben. Werden als Stichprobeneinheiten Einzelpersonen verwendet, sind keine Angaben über die anderen Haushaltsmitglieder erforderlich. Übermittlung der Ergebnisse: bis zum 31. März 2007.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.