ANHANG IV VO (EG) 2003/304

Von den Bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 dieser Verordnung an die Kommission vorzulegende Informationen

1.
Angabe der Mengen der unter Anhang I fallenden Chemikalien (in Form von Stoffen und Zubereitungen), die während des Vorjahres ausgeführt wurden.

a)
Jahr, in dem Ausfuhren erfolgten.
b)
Zusammenfassende Darstellung der Mengen ausgeführter Chemikalien (in Form von Stoffen und Zubereitungen) gemäß unten stehender Tabelle.

2.
Liste der Importeure

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