ANHANG IV VO (EG) 2003/304
Von den Bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 dieser Verordnung an die Kommission vorzulegende Informationen
- 1.
- Angabe der Mengen der unter Anhang I fallenden Chemikalien (in Form von Stoffen und Zubereitungen), die während des Vorjahres ausgeführt wurden.
- a)
- Jahr, in dem Ausfuhren erfolgten.
- b)
- Zusammenfassende Darstellung der Mengen ausgeführter Chemikalien (in Form von Stoffen und Zubereitungen) gemäß unten stehender Tabelle.
- 2.
- Liste der Importeure
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