Artikel 18 VO (EG) 2003/638

Abweichend von Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1162/95 beläuft sich die bei der Einreichung der Einfuhrlizenzanträge verlangte Sicherheit auf 46 EUR/Tonne.

Unterschreitet die Menge, für die die Einfuhrlizenz erteilt wird, die beantragte Menge, so wird die Sicherheit entsprechend gekürzt.

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