Artikel 5 VO (EG) 2003/694

Unbeschadet weitergehender datenschutzrechtlicher Bestimmungen haben Personen, denen ein FTD und ein FRTD erteilt worden ist, das Recht, die persönlichen Daten in dem FTD und dem FRTD zu überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen. Das FTD und das FRTD enthalten keine maschinenlesbaren Informationen, die nicht auch in den Anhängen dieser Verordnung genannt werden oder dem jeweiligen Reisedokument zu entnehmen sind.

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