ANHANG I VO (EG) 2003/694

DIGITALES DOKUMENT FÜR DEN ERLEICHTERTEN TRANSIT (FTD)

Das digitale FTD umfasst die folgenden Datenfelder:

ausstellender Mitgliedstaat

Nachname, Vorname

Nachname bei der Geburt

Geburtsdatum

Geburtsland und -ort

Geschlecht

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit bei der Geburt

Art und Nummer des Reisedokuments

ausstellende Behörde des Reisedokuments

Ausstellungsdatum und Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments

Behörde, die das digitale FTD ausgestellt hat, einschließlich ihres Standorts, und Angabe, ob sie es im Namen eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt hat

Ort und Datum der Entscheidung über die Ausstellung des digitalen FTD

Nummer des digitalen FTD

räumliche Gültigkeit des digitalen FTD

Beginn und Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer des digitalen FTD

Zahl der durch das digitale FTD erlaubten Einreisen in den räumlichen Geltungsbereich des FTD

Dauer der durch das digitale FTD erlaubten Durchreise

Bemerkungen der ausstellenden Behörde zur Angabe weiterer Informationen, die sie für notwendig hält und die mit Artikel 5 dieser Verordnung vereinbar sind

Gesichtsbild des Inhabers des digitalen FTD.

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