ANHANG II VO (EG) 2003/694
DIGITALES DOKUMENT FÜR DEN ERLEICHTERTEN TRANSIT IM EISENBAHNVERKEHR (FRTD)
Das digitale FRTD umfasst die folgenden Datenfelder:
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ausstellender Mitgliedstaat
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Nachname, Vorname
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Nachname bei der Geburt
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Geburtsdatum
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Geburtsland und -ort
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Geschlecht
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Staatsangehörigkeit
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Staatsangehörigkeit bei der Geburt
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Art und Nummer des Reisedokuments
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ausstellende Behörde des Reisedokuments
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Ausstellungsdatum und Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments
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Datum und Uhrzeit der Abfahrt des Zuges (erste Einreise)
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Datum und Uhrzeit der Abfahrt des Zuges (zweite Einreise)
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Behörde, die das digitale FRTD ausgestellt hat, einschließlich ihres Standorts, und Angabe, ob sie es im Namen eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt hat
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Ort und Datum der Entscheidung über die Ausstellung des digitalen FRTD
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Nummer des digitalen FRTD
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räumliche Gültigkeit des digitalen FRTD
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Beginn und Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer des digitalen FRTD
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Dauer der durch das digitale FRTD erlaubten Durchreise
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Bemerkungen der ausstellenden Behörde zur Angabe weiterer Informationen, die sie für notwendig hält und die mit Artikel 5 dieser Verordnung vereinbar sind
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Gesichtsbild des Inhabers des digitalen FRTD.
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