ANHANG II VO (EG) 2003/694

DIGITALES DOKUMENT FÜR DEN ERLEICHTERTEN TRANSIT IM EISENBAHNVERKEHR (FRTD)

Das digitale FRTD umfasst die folgenden Datenfelder:

ausstellender Mitgliedstaat

Nachname, Vorname

Nachname bei der Geburt

Geburtsdatum

Geburtsland und -ort

Geschlecht

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit bei der Geburt

Art und Nummer des Reisedokuments

ausstellende Behörde des Reisedokuments

Ausstellungsdatum und Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments

Datum und Uhrzeit der Abfahrt des Zuges (erste Einreise)

Datum und Uhrzeit der Abfahrt des Zuges (zweite Einreise)

Behörde, die das digitale FRTD ausgestellt hat, einschließlich ihres Standorts, und Angabe, ob sie es im Namen eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt hat

Ort und Datum der Entscheidung über die Ausstellung des digitalen FRTD

Nummer des digitalen FRTD

räumliche Gültigkeit des digitalen FRTD

Beginn und Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer des digitalen FRTD

Dauer der durch das digitale FRTD erlaubten Durchreise

Bemerkungen der ausstellenden Behörde zur Angabe weiterer Informationen, die sie für notwendig hält und die mit Artikel 5 dieser Verordnung vereinbar sind

Gesichtsbild des Inhabers des digitalen FRTD.

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