Artikel 1 VO (EG) 2003/808
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
- a)
- Sie wird nur für die Beseitigung von toten Heimtieren und tierischen Nebenprodukten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b), Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 eingesetzt, für die die Richtlinie 2000/76/EG nicht gilt;
- 2.
-
In Artikel 12 Absatz 3 wird folgender Buchstabe h) angefügt:
- h)
- sie erfüllt die Bedingungen in Anhang IV Kapitel VII, soweit sie für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b) eingesetzt wird.
- 3.
- Die Anhänge I bis IX werden in Übereinstimmung mit dem Anhang zu dieser Verordnung geändert.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.