ANHANG C VO (EG) 2003/91

JÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER DEN PERSONENVERKEHR —AUSFÜHRLICHE BERICHTERSTATTUNG
Liste der Variablen und Messgrößen

Beförderte Fahrgäste ausgedrückt in:

Zahl der Fahrgäste

Personenkilometern

Personenzugbewegungen ausgedrückt in:

Zugkilometern

Bezugszeitraum Ein Jahr
Periodizität Jährlich
Liste der Tabellen mit der Aufschlüsselung für jede Tabelle

Tabelle C3: Beförderte Fahrgäste nach Beförderungsart

Tabelle C4: Im grenzüberschreitenden Verkehr beförderte Fahrgäste nach Einsteigeland und Aussteigeland

Tabelle C5: Personenzugbewegungen

Frist für die Datenübermittlung Acht Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums
Erster Bezugszeitraum 2016
Anmerkungen
1.
Die Beförderungsart wird wie folgt untergliedert:

innerstaatlich

grenzüberschreitend

2.
Für die Tabellen C3 und C4 melden die Mitgliedstaaten Daten, die auch die außerhalb des Meldelandes verkauften Fahrausweise umfassen. Diese Informationen können entweder direkt bei den nationalen Behörden anderer Länder eingeholt oder anhand internationaler Vereinbarungen über die Verrechnung von Fahrausweisen ermittelt werden.

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