Artikel 1 VO (EG) 2004/1258

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird um die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Bezeichnungen ergänzt. Diese Bezeichnungen werden als geschützte geografische Angaben (g. g. A.) in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragen.

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