Artikel 4 VO (EG) 2004/1450
Die im Anhang aufgelistete gemeinschaftliche Innovationsstatistik basiert auf den harmonisierten Konzepten und Definitionen, die in der jüngsten Fassung des Oslo-Handbuchs enthalten sind. Die Mitgliedstaaten wenden diese harmonisierten Konzepte und Definitionen für die zu erstellende Statistik an.
In den gemäß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 1608/2003/EG dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegten Berichten wird Bezug auf die Begriffe und Definitionen und ihre Anwendungen genommen.
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