Artikel 3 VO (EG) 2004/1467
Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Antidumpingzölle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 306/2004 auf die Einfuhren von Poly(ethylenterephtalat) des KN-Codes 39076020 mit Ursprung in Australien, der Volksrepublik China und Pakistan werden in Höhe des mit dieser Verordnung eingeführten endgültigen Zolls endgültig vereinnahmt. Sicherheitsleistungen, die den endgültigen Antidumpingzoll übersteigen, werden freigegeben.
Für die nachstehend aufgeführten Unternehmen gilt ein berichtigter vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Poly (ethylenterephtalat) des KN-Codes 39076020 mit Ursprung in der Volksrepublik China, da dieser niedriger gewesen wäre als der angewandte vorläufige Antidumpingzoll:
Land | Unternehmen |
Vorläufiger Antidumpingzoll gemäß Verordnung (EG) Nr. 306/2004 (EUR/t) |
Berichtigter vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|---|
VR China | Yuhua Polyester Co., Ltd of Zhuhai | 188 | 183 | A509 |
Guangdong Kaiping Polyester Enterprises Group Co. and Guangdong Kaiping Chunhui Co. Ltd | 191 | 183 | A511 |
Der für diese Unternehmen geltende vorläufige Antidumpingzoll wird nur in Höhe des berichtigten vorläufigen Antidumpingzolls endgültig vereinnahmt.
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