ANHANG 1 VO (EG) 2004/1467

Der in Artikel 1 Absatz 3 genannten gültigen Handelsrechnung muss eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in der folgenden Form beigefügt werden:

1.
Name und Funktion des Bevollmächtigten des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt hat:
2.
Erklärung:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft bestimmten [… Tonnen] Poly(ethylenteraphthalat) von [Name und Adresse des Unternehmens], [(TARIC-Zusatzcode)] in [Land] hergestellt wurden; die Angaben auf dieser Rechnung sind vollständig und richtig.”

3.
Datum und Unterschrift

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