Artikel 1 VO (EG) 2004/1485

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird um die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannte Bezeichnung ergänzt, und diese Bezeichnung wird außerdem in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben” als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragen.

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