Artikel 1c VO (EG) 2004/1549

Abweichend von Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 kommen die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Sorten von Basmati-Reis der KN-Codes 10062017 und 10062098 für die Einfuhr zum Zollsatz Null in Betracht.

Im Falle derInanspruchnahme von Unterabsatz 1 finden die in den Artikeln 2 bis 8 vorgesehenen Maßnahmen Anwendung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.