Artikel 1 VO (EG) 2004/1582
Es wird eine Untersuchung gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet, um festzustellen, ob mit den aus Vietnam, Pakistan oder den Philippinen versandten integrierten elektronischen Kompakt-Leuchtstofflampen mit einem oder mehreren Glasröhrchen, bei denen alle Leuchtelemente und elektronischen Bauteile am Lampensockel befestigt bzw. darin integriert sind, des KN-Codes ex85393190 (TARIC-Code 85393190*92), ob als Ursprungserzeugnis Vietnams, Pakistans oder der Philippinen angemeldet oder nicht, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1470/2001 eingeführten Maßnahmen gegenüber den Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in der Volksrepublik China umgangen werden.
Elektronische Kompakt-Leuchtstofflampen im Sinne dieser Verordnung sind Lampen mit einem oder mehreren Glasröhrchen, bei denen alle Leuchtelemente und elektronischen Bauteile am Lampensockel befestigt bzw. darin integriert sind. Diese Lampen sollen normale Glühlampen ersetzen und passen in die gleichen Fassungen wie die Glühlampen; sie werden in verschiedenen Typen hergestellt, die sich unter anderem in Lebensdauer, Wattleistung und Gehäuse der Lampe unterscheiden.
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