Artikel 5 VO (EG) 2004/1653

Die Einnahmen der Agentur umfassen einen von den Gemeinschaften gewährten Zuschuss sowie etwaige sonstige Einnahmen, einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 15.

Die Ausgaben umfassen die Verwaltungsausgaben der Agentur sowie gegebenenfalls die Ausgaben, die aus den zweckgebundenen Einnahmen gemäß Absatz 1 finanziert werden.

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