Artikel 50a VO (EG) 2004/1653
Der Lenkungsausschuss unterrichtet die Haushaltsbehörde schnellstmöglich von allen von ihm geplanten Vorhaben, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Finanzierung des Haushaltsplans haben könnten, was insbesondere für Immobilienvorhaben wie die Anmietung oder den Erwerb von Gebäuden gilt. Er unterrichtet die Kommission entsprechend.
Beabsichtigt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde, eine Stellungnahme abzugeben, so teilt er diese Absicht der betreffenden Agentur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Informationen über das Projekt mit. Wenn keine Stellungnahme eingeht, darf die Agentur mit dem Vorhaben fortfahren.
Die Stellungnahme wird der betreffenden Agentur und der Kommission innerhalb von zwei Wochen nach der Mitteilung gemäß Absatz 2 übermittelt.
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