Artikel 63 VO (EG) 2004/1653

Die Haushaltsbuchführung ermöglicht es, die verschiedenen Vorgänge der Ausführung des Haushaltsplans im Einzelnen nachzuvollziehen. Die Haushaltsbuchführung erfasst alle in Titel IV vorgesehenen Handlungen zur Ausführung des Haushaltsplans in Einnahmen und Ausgaben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.