Artikel 1 VO (EG) 2004/1686
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in Macau, die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Macau über den Handel mit Textilwaren festgelegt sind, nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung genehmigt.
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