Artikel 2 VO (EG) 2004/1921

2004 wird die jährliche Menge des Zollkontingents mit den laufenden Nummern 09.0792 im Verhältnis zu dem Teil des in ganzen Wochen ausgedrückten Kontingentszeitraums, der vor dem in Artikel 3 Absatz 2 genannten Datum verstrichen ist, gekürzt.

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