Präambel VO (EG) 2004/1921

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,

auf Vorschlag der Kommission

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 499/96 des Rates vom 19. März 1996 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse sowie lebende Pferde mit Ursprung in Island(1) wurden Zollkontingente für diese Fischereierzeugnisse und lebenden Pferde eröffnet.
(2)
Die Beteiligung der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, der Slowakei und Sloweniens (im Folgenden die „beitretenden Länder” genannt) am Europäischen Wirtschaftsraum wurde im EWR-Erweiterungsübereinkommen vereinbart, das von der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie den beitretenden Ländern am 14. Oktober 2003 unterzeichnet wurde.
(3)
Bis zum Abschluss der für die Annahme des EWR-Erweiterungsabkommens erforderlichen Verfahren wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels geschlossen, in dem die vorläufige Anwendung des EWR-Erweiterungsübereinkommens beschlossen wurde. Dieses Abkommen wurde mit dem Beschluss 2004/368/EG(2) gebilligt.
(4)
Das EWR-Erweiterungsübereinkommen umfasst ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen EG-Island von 1972, in dem ein neues Gemeinschaftszollkontingent für ein Fischereierzeugnis vorgesehen ist. Dieses Zollkontingent sollte eröffnet werden.
(5)
Im Gemeinsamen Zolltarif ist für dieses Fischereierzeugnis in der Zeit vom 15. Februar bis 15. Juni eines jeden Jahres ein vertragsmäßiger Zollsatz von „null” vorgesehen, so dass das vorgenannte Zollkontingent in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen werden muss.
(6)
Die Verordnung (EG) Nr. 499/96 sollte entsprechend geändert werden.
(7)
Da das EWR-Erweiterungsübereinkommen am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist, sollte diese Verordnung von demselben Tag an gelten und unverzüglich in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 75 vom 23.3.1996, S. 8.

(2)

ABl. L 130 vom 29.4.2004, S. 1.

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