Artikel 4 VO (EG) 2004/1925
Unterkategorien von Informationen des Austauschs ohne vorheriges Ersuchen
(1) Informationen über nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige betreffen:
- a)
- die Erteilung von MwSt.-Nummern an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige;
- b)
- MwSt.-Erstattungen an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige gemäß der Richtlinie 79/1072/EWG des Rates(1).
(2) Informationen über neue Fahrzeuge sollen betreffen:
- a)
- gemäß Artikel 28c Teil A Buchstabe b) der Richtlinie 77/388/EWG des Rates(2) befreite Lieferungen von neuen Fahrzeugen im Sinne von Artikel 28a Absatz 2 der genannten Richtlinie durch Personen, die gemäß Artikel 28a Absatz 4 der genannten Richtlinie als Steuerpflichtige gelten und die für MwSt.-Zwecke registriert sind;
- b)
- gemäß Artikel 28c Teil A Buchstabe b) der Richtlinie 77/388/EWG befreite Lieferungen von neuen Wasser- und Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 28a Absatz 2 der genannten Richtlinie durch Personen, die für MwSt.-Zwecke registriert sind und nicht unter Buchstabe a) fallen, an Personen, die nicht für MwSt.-Zwecke registriert sind;
- c)
- gemäß Artikel 28c Teil A Buchstabe b) der Richtlinie 77/388/EWG befreite Lieferungen von neuen motorbetriebenen Landfahrzeugen im Sinne von Artikel 28a Absatz 2 der genannten Richtlinie durch Personen, die für MwSt.-Zwecke registriert sind und nicht unter Buchstabe a) fallen, an Personen, die nicht für MwSt.-Zwecke registriert sind.
(3) Informationen über Fernverkäufe, die nicht im Ursprungsmitgliedstaat der MwSt. unterliegen, betreffen:
- a)
- Lieferungen, deren Wert über dem in Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Richtlinie 77/388/EWG genannten Schwellenwert liegt;
- b)
- Lieferungen, deren Wert unter dem in Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Richtlinie 77/388/EWG genannten Schwellenwert liegt, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß Artikel 28b Teil B Absatz 3 der genannten Richtlinie für die Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat entschieden hat.
(4) Informationen über mutmaßlich unvorschriftsmäßige innergemeinschaftliche Umsätze betreffen:
- a)
- Lieferungen, deren über das MwSt.-Informationsaustauschsystem (MIAS) gemeldeter Wert erheblich von dem gemeldeten Wert der entsprechenden innergemeinschaftlichen Erwerbe abweicht;
- b)
- innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen, die nicht gemäß Artikel 28c Teil A der Richtlinie 77/388/EWG befreit sind, an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen.
(5) Informationen über potenzielle „Missing Traders” betreffen:
- a)
- Steuerpflichtige, deren MwSt.-Nummer wegen Fehlens oder Vortäuschung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gelöscht wurde oder nicht mehr gültig ist und die innergemeinschaftliche Umsätze getätigt haben;
- b)
- Steuerpflichtige, die potenzielle „Missing Traders” sind, deren MwSt.-Nummer jedoch nicht gelöscht worden ist;
- c)
- Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen, und deren Kunden in anderen Mitgliedstaaten, wenn der Kunde ein potenzieller „Missing Trader” ist oder möglicherweise eine MwSt.-Nummer missbräuchlich verwendet.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 331 vom 27.12.1979, S. 11.
ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.