Artikel 134 VO (EG) 2004/1973

Förderfähige Mindestfläche pro Betrieb

Die förderfähige Mindestfläche pro Betrieb, für die ab einer Fläche von 0,3 ha gemäß Artikel 143b Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 Zahlungen beantragt werden können, ist dem Anhang XX zu entnehmen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.