Artikel 134 VO (EG) 2004/1973
Förderfähige Mindestfläche pro Betrieb
Die förderfähige Mindestfläche pro Betrieb, für die ab einer Fläche von 0,3 ha gemäß Artikel 143b Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 Zahlungen beantragt werden können, ist dem Anhang XX zu entnehmen.
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