Artikel 15 VO (EG) 2004/2007

Rechtsstellung und Sitz

Die Agentur ist eine Einrichtung der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.

Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Die Agentur ist in technischen Fragen unabhängig.

Sie wird von ihrem Exekutivdirektor vertreten.

Über den Sitz der Agentur entscheidet der Rat einstimmig.

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