Artikel 2a VO (EG) 2004/2007

Verhaltenskodex

Die Agentur erarbeitet für sämtliche von ihr koordinierten Einsätze einen Verhaltenskodex und entwickelt diesen weiter. In dem Verhaltenskodex werden für alle Personen, die an den Tätigkeiten der Agentur beteiligt sind, Verfahren zur Gewährleistung des Rechtsstaatsprinzips und zur Achtung der Grundrechte festgelegt, wobei unbegleiteten Minderjährigen, schutzbedürftigen Menschen sowie Personen, die um internationalen Schutz nachsuchen, besonderes Augenmerk gilt.

Die Agentur erarbeitet den Verhaltenskodex in Zusammenarbeit mit dem in Artikel 26a genannten Konsultationsforum.

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