Artikel 1 VO (EG) 2004/2166
Die Zollkontingente für die Einfuhr der im Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Schweiz in die Gemeinschaft werden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2005 unter Zollbefreiung eröffnet.
Für die Einfuhr von in Tabelle 2 des Anhangs aufgeführten Waren, die das zollfreie Kontingent übersteigen, beträgt der Zollsatz 9,1 %.
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