Artikel 5 VO (EG) 2004/2182

Bereits im Umlauf befindliche Medaillen und Münzstücke

Medaillen und Münzstücke, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgegeben wurden und die in den Artikeln 2, 3 und 4 festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, können bis maximal Ende 2009 weiterverwendet werden, es sei denn, sie könnten anstelle von Euro-Münzen verwendet werden. Diese Medaillen und Münzstücke werden gegebenenfalls nach den in den Mitgliedstaaten geltenden Verfahren erfasst und dem ETSC mitgeteilt.

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