Artikel 40 VO (EG) 2004/2216
Zuteilung von Zertifikaten an Betreiber
Unbeschadet Artikel 38 Absatz 2 und Artikel 41 überträgt der Registerführer bis zum 28. Februar 2005 sowie bis zum 28. Februar jedes darauf folgenden Jahres des Zeitraumes 2005-2007 den Anteil der Gesamtmenge der nach Artikel 39 vergebenen Zertifikate vom Konto der Vertragspartei auf das jeweilige Betreiberkonto, der der entsprechenden Anlage für dieses Jahr im Einklang mit dem entsprechenden Abschnitt der nationalen Zuteilungstabelle zugeteilt wurde.
Ist dies im nationalen Zuteilungsplan eines Mitgliedstaates für eine bestimmte Anlage vorgesehen, kann der Registerführer diesen Anteil auch jedes Jahr zu einem späteren Zeitpunkt übertragen.
Die Zertifikate werden im Einklang mit dem in Anhang IX beschriebenen Verfahren für die Zuteilung von Zertifikaten zugeteilt.
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