Artikel 39 VO (EG) 2004/2216
Vergabe von Zertifikaten
Nach Aufnahme der nationalen Zuteilungstabelle in die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft vergibt der Registerführer vorbehaltlich Artikel 38 Absatz 2 bis zum 28. Februar 2005 die Gesamtmenge aller in der nationalen Zuteilungstabelle aufgeführten Zertifikate und registriert sie im Konto der Vertragspartei.
Bei der Vergabe der Zertifikate weist der Registerverwalter jedem Zertifikat eine eindeutige Einheitenkennung zu, die die in Anhang VI genannten Bestandteile umfasst.
Die Zertifikate werden im Einklang mit dem in Anhang IX beschriebenen Verfahren für die Vergabe von Zertifikaten (2005-2007) vergeben.
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