ANHANG I VO (EG) 2004/2216

Hardware- und Softwareanforderungen der Register und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft

Anforderungen an die Architektur

1. Die Architektur jedes Registers und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft umfasst folgende Hard- und Software:
a)
Webserver;
b)
Anwendungsserver;
c)
Datenbankserver auf einer anderen Maschine als der (bzw. denen) des Webservers und des Anwendungsservers;
d)
Firewalls.

Kommunikationsanforderungen

2. Besteht keine Kommunikationsverbindung zwischen der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung des UNFCCC, so gilt Folgendes:
a)
Die Zeitangaben in der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft und in den einzelnen Registern beziehen sich auf Greenwich Mean Time;
b)
alle Vorgänge im Zusammenhang mit Zertifikaten, geprüften Emissionen, automatischen Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen und Konten werden mit dem Austausch von Daten abgeschlossen, die unter Verwendung des Simple Object Access Protocol (SOAP),Version 1.1, über das Hypertext Transfer Protocol (HTTP), Version 1.1, (Remote Procedure Call (RPC) encoded style) im Format XML (Extensible Markup Language) geschrieben wurden.

3. Besteht eine Kommunikationsverbindung zwischen der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung des UNFCCC, so gilt Folgendes:
a)
Die Zeitangaben in der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung des UNFCCC und in der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft sowie in jedem Register sind synchronisiert, und
b)
alle Vorgänge im Zusammenhang mit Zertifikaten und Kyoto-Einheiten werden mit dem Datenaustausch abgeschlossen,
und zwar unter Beachtung der in den funktionalen und technischen Spezifikationen für Datenaustauschnormen der Registrierungssysteme im Rahmen des Kyoto-Protokolls festgelegten Hard- und Software-Anforderungen, die gemäß dem Beschluss 24/CP.8 der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC festgelegt wurden. Werden Vorgänge im Zusammenhang mit geprüften Emissionen, Konten und automatischen Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen durch den Austausch von Daten über die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung des UNFCCC abgeschlossen und anschließend an die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft weitergeleitet, so erfolgt der Datenaustausch auf der Grundlage der in den funktionalen und technischen Spezifikationen der Datenaustauschnormen für Registrierungssysteme im Rahmen des Kyoto-Protokolls festgelegten Hard- und Software-Vorgaben, die gemäß dem Beschluss 24/CP.8 der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC festgelegt wurden. Werden Vorgänge im Zusammenhang mit geprüften Emissionen, Konten und automatischen Änderungen der nationalen Zuteilungstabellen durch den Austausch von Daten über die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft abgeschlossen, so erfolgt der Datenaustausch auf der Grundlage von Nummer 2 Buchstabe b.

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