ANHANG XII VO (EG) 2004/2216
Verzeichnis der Antwortcodes für alle Vorgänge
1. Die unabhängige Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft sendet als Teil jedes Vorgangs Antwortcodes zurück, wo dies in den Anhängen VIII bis XIa vorgegeben ist. Jeder Antwortcode entspricht einer ganzen Zahl im Bereich 7000 bis 7999. Die Bedeutung jedes Antwortcodes ist Tabelle XII-1 gegeben.
2. Jeder Registerführer sorgt dafür, dass die Bedeutung jedes Antwortcodes beibehalten bleibt, wenn er dem Bevollmächtigten, der diesen Vorgang einleitete, Informationen in Bezug auf einen Vorgang gemäß Anhang XVI anzeigt.
Antwortcode | Beschreibung | |
---|---|---|
Antwortcode | Beschreibung | Gleichwertiger Antwortcode im Rahmen der Datenaustauschnormen |
7005 | Aufgrund des derzeitigen Status des einleitenden (oder übertragenden) Registers darf dieser Vorgang nicht stattfinden. | |
7006 | Aufgrund des derzeitigen Status des Empfängerregisters darf dieser Vorgang nicht stattfinden. | |
7020 | Die angegebene Kontokennung gibt es im Empfängerregister nicht. | |
7021 | Die angegebene Kontokennung gibt es im übertragenden Register nicht. | |
7022 | Das übertragende Konto und das Empfängerkonto müssen sich bei allen Transaktionen außer bei externen Transfers im gleichen Register befinden. | |
7023 | Das übertragende Konto und das Empfängerkonto müssen sich bei externen Transfers in verschiedenen Registern befinden. | |
7024 | Zertifikate für Fälle höherer Gewalt können nicht vom Konto der Vertragspartei übertragen werden, es sei denn, sie werden im Einklang mit Artikel 58 gelöscht und ausgebucht. | |
7025 | Das übertragende Konto ist für alle Transfers von Zertifikaten aus diesem Konto gesperrt, mit Ausnahme der Vorgänge Rückgabe, Löschung und Ausbuchung gemäß den Artikel 52, 53, 60 und 61. | |
7027 | Eine oder mehrere Einheiten im Unit Serial Block werden nicht als im übertragenden Konto eingetragen anerkannt. | |
7101 | Das Konto wurde bereits eingerichtet. | |
7102 | Ein Konto muss genau einen Kontoinhaber haben. | |
7103 | Ein Konto muss genau einen Hauptbevollmächtigten haben. | |
7104 | Ein Konto muss genau einen Nebenbevollmächtigten haben. | |
7105 | Eine Anlage muss genau einen Ansprechpartner haben. | |
7106 | Die mit diesem Konto assoziierte Anlage ist bereits mit einem anderen Konto assoziiert. | |
7107 | Alle Bevollmächtigten für das Konto müssen verschieden sein. | |
7108 | Die für das Konto festgelegte alphanumerische Bezeichnung wurde bereits für ein anderes Konto festgelegt. | |
7109 | Die neu geschaffene Kontoart hat nicht den richtigen Verpflichtungszeitraum erhalten. | |
7110 | Mit einem Betreiberkonto muss genau eine Anlage assoziiert sein. | |
7111 | Das angegebene Konto existiert nicht und kann daher nicht aktualisiert oder geschlossen werden. | |
7113 | Es ist nicht möglich, den Kontoinhaber eines Personenkontos zu ändern. | |
7114 | Das angegebene Konto kann nicht geschlossen werden, da es bereits geschlossen ist. | |
7115 | Das angegebene Konto kann nicht geschlossen werden, da es noch Einheiten enthält. | |
7117 | Das angegebene Konto kann nicht geschlossen werden, da die mit ihm verknüpfte Anlage nicht den Anforderungen entspricht. | |
7118 | Die angegebene Anlage existiert nicht, und daher kann die Tabelle der geprüften Emissionen für diese Anlage nicht aktualisiert werden. | |
7119 | Das angegebene Jahr liegt in der Zukunft, und daher kann die Tabelle der geprüften Emissionen für dieses Jahr nicht aktualisiert werden. | |
7120 | Die Person (People) und ihre Beziehung mit dem Konto existieren nicht. Daher kann diese Beziehung nicht aktualisiert werden. | |
7122 | Der correlation identifier hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7124 | Der account alphanumeric identifier hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7125 | Der permit identifier hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7126 | Der Name (Name) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7127 | Die Hauptaktivität (MainActivity) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7128 | Das Land (Country) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7129 | Die Postleitzahl (PostalCode) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7130 | Die Stadt (City) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7131 | Die Hauptadresse (Address1) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7132 | Die Nebenadresse (Address2) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7133 | Die Muttergesellschaft (ParentCompany) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7134 | Die Tochtergesellschaft (SubsidiaryCompany) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7135 | Die EPER-Kennung (EPERIdentification) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7136 | Die geografische Breite (Latitude) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7137 | Die geografische Länge (Longitude) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7138 | Der Beziehungscode (RelationshipCode) der Person (People) hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7139 | Der PersonIdentifier hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7140 | Der Vorname (FirstName) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7141 | Der Nachname (LastName) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7142 | Das Land (Country) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7143 | Die Postleitzahl (PostalCode) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7144 | Die Stadt (City) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7145 | Die Hauptadresse (Address1) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7146 | Die Nebenadresse (Address2) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7147 | Die erste Telefonnummer (Phonenumber1) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7148 | Die zweite Telefonnummer (Phonenumber2) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7149 | Die Faxnummer (FaxNumber) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7150 | Die elektronische Anschrift (Email) der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7151 | Die Aktion (Action) zu der Person hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7152 | Die geprüfte Emission (VerifiedEmission) der Anlage hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7153 | Der Bestandteil from hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7154 | Der Bestandteil to hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7155 | Die MajorVersion hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7156 | Die MinorVersion hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7157 | Die Kontoart (AccountType) hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7158 | Die Kontokennnummer (AccountIdentifier) hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7159 | Die Anlagenkennnummer (InstallationIdentifier) hat ein ungültiges Format oder liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7160 | Mit einem Personenkonto können weder ein Ansprechpartner oder Einzelangaben dazu noch eine Anlage oder Einzelangaben dazu (gemäß Anhang I Abschnitt 11.1 der Entscheidung 2004/156/EG der Kommission) verbunden sein. | |
7161 | Die dem Betreiberkonto zugeordnete Anlage ist im nationalen Zuteilungsplan nicht als „geschlossene” Anlage eingetragen; das Konto kann daher nicht geschlossen werden. | |
7162 | Die dem Betreiberkonto zugeordnete Anlage hat keinen Eintrag im nationalen Zuteilungsplan; daher kann kein Konto eröffnet werden. | |
7201 | Für den angegebenen Zeitraum wurden mehr Zertifikate angefordert als von der Kommission im nationalen Zuteilungsplan genehmigt. | |
7202 | Das Empfängerkonto ist kein Konto einer Vertragspartei. | |
7203 | Die nationale Zuteilungstabelle wurde der Kommission nicht übermittelt. Daher können für den angegebenen Zeitraum keine Zertifikate vergeben oder zugeteilt werden. | |
7205 | Bei den Einheiten, deren Umwandlung in Zertifikate beantragt wird, muss es sich um AAU handeln, die für einen Verpflichtungszeitraum vergeben wurden, der dem Verpflichtungszeitraum entspricht, für den Zertifikate vergeben werden. | |
7206 | Das angegebene Empfängerkonto ist nicht das Betreiberkonto, das mit der angegebenen Anlage verbunden ist. | |
7207 | Die Anlage ist in der nationalen Zuteilungstabelle nicht berücksichtigt. | |
7208 | Das angegebene Jahr gibt es in der nationalen Zuteilungstabelle nicht. | |
7209 | Das Empfängerkonto ist nicht das Ausbuchungskonto für den Zeitraum 2005-2007. | |
7210 | Zertifikate für Fälle höherer Gewalt können nur bis zum 30. Juni 2008 vergeben werden. | |
7211 | Es wurden mehr Zertifikate für Fälle höherer Gewalt angefordert als von der Kommission für den Verpflichtungszeitraum genehmigt. | |
7212 | Das Empfängerkonto ist nicht das Löschungskonto für den Zeitraum 2005-2007. | |
7213 | Die Verringerung der Zahl der Zertifikate überschreitet die von der Kommission genehmigte Korrektur des nationalen Zuteilungsplans. | |
7214 | Die Zahl der übertragenen Zertifikate ist nicht genau gleich der im nationalen Zuteilungsplan für die angegebene Anlage und das angegebene Jahr vorgesehenen Zahl. | |
7215 | Die Anlage existiert im Register nicht. | |
7216 | Die Zahl der wie im nationalen Zuteilungsplan vorgesehen übertragenen Zertifikate für die angegebene Anlage und das angegebene Jahr wurde bereits übertragen. | |
7217 | Das angegebene Jahr fällt nicht in den Zeitraum 2005-2007. | |
7218 | Die angegebenen AAU sind Zertifikate und können daher nicht in ERU umgewandelt werden. | |
7219 | Die Einheiten, deren Vergabe angefordert wurde, tragen nicht die richtige Zertifikatekennung. Daher kann die Vergabe nicht erfolgen. | |
7220 | Die Einheiten, deren Vergabe angefordert wurde, tragen nicht die richtige Kennung als Zertifikate für Fälle höherer Gewalt. Daher kann die Vergabe nicht erfolgen. | |
7221 | Das Empfänger- bzw. das Transferkonto gehört möglicherweise nicht zu einem Register gemäß Artikel 63a. | |
7222 | Die zu übertragenden Zertifikate enthalten möglicherweise keine zusätzliche Einheit der Art 4. | |
7223 | Das Empfängerkonto muss das Löschungskonto für den Bezugszeitraum sein. | |
7224 | Zu vergebende Zertifikate müssen eine zusätzliche Einheit der Art 4 enthalten. | |
7225 | Der kombinierte Stand der beiden an der Transaktion beteiligten Besitzkonten der Vertragspartei in dem gemäß Artikel 63a geführten Register muss nach der Transaktion dem kombinierten Kontostand vor der Transaktion entsprechen. | |
7226 | Der Saldo des Besitzkontos der Vertragspartei, in dem Zertifikate mit zusätzlichen Einheiten der Arten 1, 2 oder 3 verbucht werden können, muss der aus dem gemäß Artikel 63a geführten Register zu übertragenden Menge entsprechen oder höher sein. | |
7227 | Das Empfängerkonto muss das Ausbuchungskonto für den Bezugszeitraum sein. | |
7228 | Bei den Zertifikaten muss es sich um die für den laufenden Zeitraum vergebenen Zertifikate handeln. | |
7301 | Warnung: Die gemäß dem Beschluss 18/CP.7 der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC berechneten Kontostände liegen lediglich 1 % über der Reserve für den Verpflichtungszeitraum. | |
7302 | Zwischen dem übertragenden Register und dem Empfängerregister besteht keine Vereinbarung gegenseitiger Anerkennung, die die Übertragung von Zertifikaten ermöglicht. | |
7304 | Nach dem 30. April des ersten Jahres des laufenden Zeitraums dürfen für den vorangegangenen Zeitraum vergebene Zertifikate nur in das Löschungskonto oder das Ausbuchungskonto für diesen Zeitraum übertragen werden. | |
7305 | Die Zertifikate sind nicht diejenigen, die für den Zeitraum 2005-2007 vergeben wurden. | |
7353 | Für den Zeitraum 2008-2012 und nachfolgende Fünfjahreszeiträume können keine Zertifikate zurückgegeben werden, die für den Zeitraum 2005-2007 vergeben wurden. | |
7354 | Das übertragende Konto ist kein Konto einer Vertragspartei. | |
7355 | Für den laufenden Zeitraum vergebene Zertifikate können nicht für den vorangegangenen Zeitraum zurückgegeben werden. | |
7356 | Diese Einheiten können nicht gemäß Artikel 53 zurückgegeben werden. | |
7357 | Die Zahl der Zertifikate und Zertifikate für Fälle höherer Gewalt, deren Übertragung in das Ausbuchungskonto beantragt wird, ist nicht gleich der Zahl der Zertifikate, die gemäß Artikel 52 und Artikel 54 zurückgegeben wurden. | |
7358 | Die Zahl der AAU, deren Umwandlung aus Zertifikaten beantragt wird, ist nicht gleich der Zahl der gemäß Artikel 52 zurückgegebenen Zertifikate. | |
7359 | Die Zahl der Einheiten, deren Übertragung in das Ausbuchungskonto beantragt wird, ist nicht gleich der Zahl der Zertifikate, die gemäß Artikel 52 und Artikel 53 zurückgegeben wurden. | |
7360 | Mindestens ein übertragendes Konto ist kein Konto einer Vertragspartei. | |
7361 | Diese Einheiten können nicht gemäß Artikel 58 oder 59 ausgebucht werden. | |
7362 | Die Zahl der CER, deren Übertragung in das Löschungskonto beantragt wird, ist nicht gleich der Zahl der Zertifikate, die gemäß Artikel 53 zurückgegeben wurden. | |
7363 | Die Zahl der auszubuchenden AAU entspricht nicht der Anzahl Zertifikate, die nach den Verfahrensvorschriften für Vorgänge zur „Umwandlung nicht zugeteilter Zertifikate zur Ausbuchung” umgewandelt wurden. | |
7364 | Die Transaktion wird nicht nach dem 30. Juni des Jahres nach dem letzten Jahr des betreffenden Fünfjahreszeitraums eingeleitet. | |
7365 | Bei den auszubuchenden Einheiten handelt es sich um Zertifikate, die daher nicht ausgebucht werden können. | |
7366 | Die Zahl der umzuwandelnden Zertifikate darf die Zahl der vergebenen, jedoch nicht zugeteilten Zertifikate nicht überschreiten. | |
7401 | Die Zahl der AAU, deren Umwandlung in Zertifikate beantragt wird, ist nicht gleich der Zahl gelöschten Zertifikate. | |
7402 | Die angegebene Art der Einheit, deren Löschung im Vorgriff auf ihren Ersatz beantragt wird, ist nicht die eines für den vorangegangenen Zeitraum vergebenen Zertifikates. | |
7404 | Die Zahl der gelöschten Zertifikate ist nicht gleich der Zahl der gemäß Artikel 60 Buchstabe a und 61 Buchstabe b zu löschenden Zertifikate. | |
7405 | Die Zahl der vom übertragenden Konto gelöschten Zertifikate ist nicht gleich der Zahl der zu diesem Konto zurück übertragenen Zertifikate. | |
7406 | Bei übertragenden Konten muss es sich um Konten gemäß Artikel 11 Absatz 1 oder Absatz 2 handeln. | |
7407 | Bei Empfängerkonten muss es sich um Konten gemäß Artikel 11 Absatz 1 oder Absatz 2 handeln. | |
7408 | Die Zahl der gelöschten Zertifikate muss der Zahl der Zertifikate entsprechen, die gemäß Artikel 63o gelöscht werden müssen. | |
7451 | Die Gesamtzahl der Zertifikate im aktualisierten NAP muss der Gesamtzahl der Zertifikate im laufenden NAP entsprechen. | |
7452 | Die neuen Marktteilnehmern zugeteilte Menge darf nicht größer sein als die Menge, die aus der Reserve genommen wird. | |
7453 | Die Menge der Zertifikate, um die die Reserve aufgestockt wird, muss positiv sein. | |
7454 | Die Menge der Zertifikate, die aus der Reserve gestrichen wird, darf die Gesamtmenge der durch „Aufstockung” zugekauften Zertifikate nicht überschreiten. | |
7501 | In Bezug auf Blöcke von Einheiten (unit serial blocks), die in Betreiberkonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung der Gemeinschaft (CITL). | |
7502 | In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Personenkonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7503 | Hinweis: In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Betreiberkonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7504 | Hinweis: In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Personenkonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7505 | In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Betreiberkonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7506 | In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Personenkonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7507 | Hinweis: In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Betreiberkonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7508 | Hinweis: In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Personenkonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7509 | In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Konten einer Vertragspartei gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7510 | In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Ausbuchungskonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7511 | In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Löschungskonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7512 | Hinweis: In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Konten einer Vertragspartei gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7513 | Hinweis: In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Ausbuchungskonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7514 | Hinweis: In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Löschungskonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7515 | In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Konten einer Vertragspartei gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7516 | In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Ausbuchungskonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7517 | In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Löschungskonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7518 | Hinweis: In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Konten einer Vertragspartei gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7519 | Hinweis: In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Ausbuchungskonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7520 | Hinweis: In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Löschungskonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7521 | In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Ersatzkonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7522 | Hinweis: In Bezug auf Blöcke von Einheiten, die in Ersatzkonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7523 | In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Ersatzkonten gehalten werden, besteht eine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7524 | Hinweis: In Bezug auf die Gesamtzahl der Blöcke von Einheiten, die in Ersatzkonten gehalten werden, besteht keine Abweichung zwischen dem Register und der CITL. | |
7525 | Der Wert der geprüften Emissionen für das Jahr X darf nach dem 30. April des Jahres X+1 nicht korrigiert werden, es sei denn, die zuständige Behörde teilt dem Zentralverwalter den für die Anlage, deren geprüfte Emissionen korrigiert werden, geltenden neuen Stand der Einhaltung mit. | |
7601 | Erinnerung: Die angegebenen Blöcke von Einheiten von Zertifikaten, die für den vorangegangenen Zeitraum vergeben wurden, wurden nicht gemäß Artikel 60 oder 61 gelöscht. | |
7700 | Der Code für den Verpflichtungszeitraum liegt außerhalb des zulässigen Bereichs. | |
7701 | Die Zuteilung muss für sämtliche Jahre erfolgen. | |
7702 | Die neue Reserve muss weiterhin einen Positiv- oder Nullwert aufweisen. | |
7703 | Die Zahl der für eine Anlage und ein Jahr zuzuteilenden Zertifikate muss größer oder gleich Null sein. | |
7704 | Es muss einen permit identifier geben, der an den installation identifier gekoppelt ist. | |
7705 | Die Zahl der für eine Anlage und ein Jahr innerhalb des aktualisierten NAP zugeteilten Zertifikate muss dieser Zahl im laufenden NAP entsprechen oder größer sein. | |
7706 | Die Zahl der aus der NAP-Tabelle gestrichenen Zertifikate muss der Zahl, um die die Reserve aufgestockt wird, entsprechen. | |
7901 | Das Register, das den Vorgang eingeleitet hat (Initiating registry), muss in der Registertabelle geführt sein. | 1501 |
7902 | Der Status des Registers, das den Vorgang eingeleitet (Initiating registry status) hat, muss den Vorschlag von Transaktionen gestatten. (Das CITL wird den laufenden Status jedes einzelnen Registers beibehalten. In diesem Falle muss das CITL erkennen, dass das Register voll funktionsfähig ist.) | 1503 |
7903 | Der Status des Empfängerregisters (Acquiring registry status) muss die Annahme von Transaktionen gestatten. (Das CITL wird den laufenden Status jedes einzelnen Registers beibehalten. In diesem Falle muss das CITL anerkennen, dass das Register voll funktionsfähig ist.) | 1504 |
7904 | Der Registerstatus (Registry status) muss den Datenabgleich gestatten. (Das CITL wird den laufenden Status jedes einzelnen Registers beibehalten. In diesem Falle muss das CITL anerkennen, dass das Register für den Abgleich verfügbar ist.) | 1510 |
7905 | Die Transaktionskennung (Transaction ID) muss eine gültige Registerkennung, gefolgt von numerischen Werten, umfassen. | 2001 |
7906 | Der Transaktionsart-Code (Transaction type code) muss gültig sein. | 2002 |
7907 | Der zusätzliche Transaktionsart-Code (Supplementary transaction type code) muss gültig sein. | 2003 |
7908 | Die Transaktionsstatus-Code (Transaction status code) muss gültig sein. | 2004 |
7909 | Der Kontoart-Code (Account type code) muss gültig sein. | 2006 |
7910 | Die Kennung des einleitenden Kontos (Initiating Account Identifier) muss größer als Null sein. | 2007 |
7911 | Die Kennung des Empfängerkontos (Acquiring Account Identifier) muss größer als Null sein. | 2008 |
7912 | Das Einleitungsregister (Originating registry) aller Einheitsblöcke muss gültig sein. | 2010 |
7913 | Der Einheitsart-Code (Unit Type code) muss gültig sein. | 2011 |
7914 | Der zusätzliche Einheitsart-Code (Supplementary Unit Type code) muss gültig sein. | 2012 |
7915 | Es müssen eine Anfangsblockkennnummer (Unit Serial Block Start Identifier) und Endblockkennnummer (Unit Serial block end identifier) vorhanden sein. | 2013 |
7916 | Die Endblockkennnummer muss der Anfangsblockkennnummer entsprechen oder größer sein. | 2014 |
7917 | RMU, aus RMU umgewandelte ERU, tCER und lCER müssen einen gültigen LULUCF Activity-Code haben. | 2015 |
7918 | AAU, aus AAU umgewandelte ERU und CER brauchen keinen LULUCF Activity-Code zu haben. | 2016 |
7919 | ERU, CER, tCER and lCER müssen eine gültige Projektkennung haben. | 2017 |
7920 | AAU oder RMU brauchen keine Projektkennung zu haben. | 2018 |
7921 | ERU müssen einen gültigen Track Code haben. | 2019 |
7922 | AAU, RMU, CER, tCER und lCER brauchen keinen Track Code zu haben. | 2020 |
7923 | AAU, RMU, ERU und CER brauchen kein Ablaufdatum (Expiry Date) zu haben. | 2022 |
7924 | Die Transaktionskennung (Transaction ID) für vorgeschlagene Transaktionen muss nicht bereits in der CITL existieren. | 3001 |
7925 | Die Transaktionskennung für laufende Transaktionen muss bereits in der CITL existieren. | 3002 |
7926 | Früher abgeschlossene Transaktionen können nicht erneut abgeschlossen werden. | 3003 |
7927 | Früher abgelehnte (rejected) Transaktionen können nicht abgeschlossen werden. | 3004 |
7928 | Transaktionen, für die zuvor eine CITL-Anomalie festgestellt wurde, können nicht abgeschlossen werden | 3005 |
7930 | Früher beendete Transaktionen können nicht abgeschlossen werden. | 3007 |
7931 | Früher gelöschte Transaktionen können nicht abgeschlossen werden. | 3008 |
7932 | Früher angenommene externe Transaktionen können nicht beendet werden. | 3009 |
7933 | Der Transaktionsstatus Accepted oder Rejected ist für nicht externe Transaktionen ungültig. | 3010 |
7934 | Der Transaktionsstatus des Einleitungsregisters (Initiating registry) muss den Status Proposed, Completed oder Terminated angeben. | 3011 |
7935 | Der Transaktionsstatus des Empfängerregisters (Acquiring registry) für einen externen Transfer muss den Status Rejected oder Accepted angeben. | 3012 |
7936 | Der geltende Verpflichtungszeitraum muss dem laufenden oder dem nächsten Verpflichtungszeitraum, einschließlich der Nachbesserungszeiträume ( „true-up” periods) entsprechen. | 4001 |
7937 | In der Transaktion identifizierte Einheiten müssen bereits in der CITL existieren. | 4002 |
7938 | In der Transaktion identifizierte Einheiten müssen im einleitenden Register (Initiating registry) verbucht sein | 4003 |
7939 | Alle Attribute sämtlicher Einheitsblöcke müssen mit CITL-Einheitsblockattributen übereinstimmen, es sei denn, Attribute werden durch die laufende Transaktion geändert. | 4004 |
7940 | Alle Einheitsblöcke in einer Transaktion müssen einen einzigen Verpflichtungszeitraum (Applicable Commitment Period) betreffen. | 4005 |
7941 | Bei allen Transaktionen, ausgenommen externe Transfers, muss es sich beim einleitenden (Initiating) und empfangenden (Acquiring) Register um ein und dasselbe Register handeln. | 4006 |
7942 | Bei externen Transfers muss es sich beim einleitenden (Initiating) und empfangenden (Acquiring) Register um unterschiedliche Register handeln. | 4007 |
7943 | Einheiten in der Transaktion dürfen keine Abweichungen aufweisen, die im Datenabgleich mit der CITL identifiziert wurden. | 4008 |
7945 | Einheiten in einer Transaktion dürfen nicht Gegenstand einer anderen Transaktion sein. | 4010 |
7946 | Gelöschte Einheiten dürfen nicht Gegenstand weiterer Transaktionen werden. | 4011 |
7947 | Ein Transaktionsvorschlag muss mindestens einen Einheitsblock enthalten. | 4012 |
7948 | Im Rahmen einer Transaktion darf höchstens eine Einheitsart vergeben werden. | 5004 |
7949 | Der ursprüngliche Verpflichtungszeitraum (Original Commitment Period) muss für alle im Rahmen der Transaktion vergebenen Einheiten der gleiche sein. | 5005 |
7950 | Der geltende Verpflichtungszeitraum (Applicable Commitment Period) muss für alle im Rahmen der Transaktion vergebenen Einheiten dem ursprünglichen Verpflichtungszeitraum (Original Commitment Period) entsprechen. | 5006 |
7951 | Die Löschung zugunsten eines Löschungskontos für zu viel vergebene Zertifikate (Excess Issuance Cancellation Account) darf nicht in einem nationalen Register erfolgen. | 5152 |
7952 | Beim Empfängerkonto bei einer Löschungstransaktion muss es sich um ein Löschungskonto handeln. | 5153 |
7953 | Für den Erwerb von Konten im Rahmen von Löschungstransaktionen sind Kontokennungen (Account identifiers) erforderlich. | 5154 |
7954 | Die zu löschenden Einheitsblöcke müssen denselben geltenden Verpflichtungszeitraum (Applicable Commitment Period) betreffen wie das Löschungskonto. | 5155 |
7955 | Bei den Ausbuchungseinheiten des einleitenden Registers (Initiating registry retiring units) muss es sich um ein nationales Register oder das Gemeinschaftsregister handeln. | 5251 |
7956 | Beim Empfängerkonto (Acquiring Account) für eine Ausbuchungstransaktion muss es sich um ein Ausbuchungskonto handeln. | 5252 |
7957 | Für den Erwerb von Konten im Rahmen von Ausbuchungstransaktionen sind Kontokennungen (Account identifiers) erforderlich. | 5253 |
7958 | Die ausgebuchten Einheitsblöcke müssen denselben geltenden Verpflichtungszeitraum (Applicable Commitment Period) betreffen wie das Ausbuchungskonto. | 5254 |
7959 | Bei dem Einheiten übertragenden einleitenden Register (Initiating registry) muss es sich um ein nationales Register handeln. | 5301 |
7960 | Beim Einleitungskonto (Initiating Account) für eine Übertragungsaktion muss es sich um ein Besitzkonto handeln. | 5302 |
7961 | Einheiten können nur auf den nächstfolgenden Verpflichtungszeitraum übertragen werden. | 5303 |
7962 | Die Datenabgleichskennung (Reconciliation Identifier) muss größer als Null sein. | 6201 |
7963 | Die Datenabgleichskennnummer (Reconciliation ID) muss aus einem gültigen Registercode, gefolgt von numerischen Werten, bestehen. | 6202 |
7964 | Der Datenabgleichsstatus (Reconciliation status) muss einem Wert zwischen 1 und 11 entsprechen. | 6203 |
7965 | Die Momentaufnahme für den Abgleich muss ein Datum zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem aktuellen Datum plus 30 Tage entsprechen. | 6204 |
7966 | Die Kontoart (Account Type) muss gültig sein. | 6205 |
7969 | Die Datenabgleichskennnummer (Reconciliation ID) muss in der Protokolliertabelle für den Datenabgleich (Reconciliation Log table) vermerkt sein. | 6301 |
7970 | Der vom Register übermittelte Datenabgleichsstatus (Reconciliation status) muss gültig sein. | 6302 |
7971 | Beim eingehenden Datenabgleichsstatus (Reconciliation status) muss es sich um den Datenabgleichsstatus handeln, der von der CITL erfasst wurde. | 6303 |
7972 | Die Momentaufnahme für den Abgleich DateTime des Registers muss mit dem Abgleichs-Snapshot DateTime der CITL übereinstimmen. | 6304 |
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