Artikel 26 VO (EG) 2004/2229

Endgültiger Beurteilungsbericht

Die Schlussfolgerungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, ausgenommen diejenigen Teile, die sich auf gemäß Artikel 14 der Richtlinie 91/414/EWG auf vertrauliche Angaben in den Unterlagen beziehen, werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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