Präambel VO (EG) 2004/316

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein(1), insbesondere auf Artikel 53 und Artikel 80 Buchstabe b),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Nach der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 der Kommission(2) hat sich herausgestellt, dass diese einige sachliche Fehler enthält, die es zu korrigieren gilt. Aus Gründen der Klarheit und Kohärenz sind darüber hinaus einige Bestimmungen der genannten Verordnung neu zu gliedern.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 753/2002 wurde der Welthandelsorganisation notifiziert. Eine Reihe von Wein erzeugenden Drittländern haben Vorbehalte gegen diesen Text geäußert. Aufgrund dieser Bemerkungen fanden zwei Beratungstreffen in Genf statt, um die neuen Etikettierungsvorschriften zu erläutern und die Bedenken der Drittländer zur Kenntnis zu nehmen.
(3)
Angesichts der von den Drittländern vorgebrachten Erklärungen ist die Verordnung (EG) Nr. 753/2002 in einigen Punkten zu ändern. So ist das Recht auf den Gebrauch bestimmter traditioneller Begriffe Drittländern zuzugestehen, sofern diese Bedingungen erfüllen, die den für die Mitgliedstaaten geltenden Bedingungen gleichwertig sind. Da in mehreren Drittländern die Regelungen nicht so zentralisiert sind wie in der Gemeinschaft, sind darüber hinaus einige Vorschriften zu ändern, wobei ihre Verbindlichkeit gewahrt bleiben muss.
(4)
Da das Verfahren für den Erlass der vorliegenden Maßnahme bis 1. Februar 2004 nicht abgeschlossen werden konnte, ist die in Artikel 47 vorgesehene Frist bis 15. März 2004 zu verlängern.
(5)
Die Verordnung (EG) Nr. 753/2002 ist daher entsprechend zu ändern.
(6)
Der Verwaltungsausschuss für Wein hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 179 vom 14.7.1999, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1795/2003 der Kommission (ABl. L 262 vom 14.10.2003, S. 13).

(2)

ABl. L 118 vom 4.5.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1205/2003 (ABl. L 168 vom 5.7.2003, S. 13).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.