ANHANG II VO (EG) 2004/4

TEIL I

1.
Verwaltung der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89

Es sind Angaben zu machen über die Verwaltung der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 einschließlich der Änderungen im Zusammenhang mit den für die Prüfungen zuständigen Einrichtungen und dem für die Überwachung der Anwendung der Verordnung zuständigen Sonderdienst gemäß Artikel 11 derselben Verordnung sowie in Bezug auf die Zuständigkeiten dieser Stellen.

2.
Änderungen der Rechtsvorschriften

Es sind Angaben zu machen über alle seit dem vorhergehenden Jahresbericht erfolgten Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89.

3.
Änderungen des Prüfungsprogramms

Es ist eine Beschreibung der Ergänzungen oder Änderungen vorzulegen, die an dem Prüfungsprogramm seit der Übermittlung dieses Programms an die Kommission gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 vorgenommen worden sind.

4.
Durchführung des unter den vorliegenden Bericht fallenden Prüfungsprogramms

Es sind Angaben zu machen über die Durchführung des Prüfungsprogramms im Prüfungszeitraum, der am 30. Juni vor dem Endtermin für die Übermittlung des Berichts gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 endet, mit folgenden Gesamtangaben, die auch (bei Prüfungen im Rahmen der Verordnung, die von zwei oder mehreren Prüfstellen durchgeführt werden) nach Prüfstellen aufzuschlüsseln sind:
a)
Zahl der im Prüfungszeitraum geprüften Unternehmen entsprechend dem Mustervordruck in Blatt A dieses Anhangs;
b)
Zahl der in Prüfung befindlichen Unternehmen entsprechend dem Mustervordruck in Blatt A dieses Anhangs;
c)
Zahl der Unternehmen, die im betreffenden Zeitraum wegen der Nichtdurchführung bestimmter Prüfungen nicht geprüft werden, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt A dieses Anhangs;
d)
Gründe, weshalb die Prüfungen unter Buchstabe c nicht durchgeführt wurden;
e)
Aufschlüsselung der unter den Buchstaben a, b und c genannten Prüfungen nach gezahlten oder erhobenen Beträgen und nach Maßnahmen, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt B dieses Anhangs;
f)
die Ergebnisse der unter Buchstabe a genannten Prüfungen, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt C dieses Anhangs, einschließlich

i)
Zahl der Prüfungen, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden, und Zahl der daran beteiligten Unternehmen,
ii)
Art der festgestellten Unregelmäßigkeiten,
iii)
Maßnahmen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden,
iv)
geschätzte finanzielle Auswirkungen der einzelnen Unregelmäßigkeiten;

g)
Angabe der durchschnittlichen Dauer einer Prüfung in Mann-Tagen mit — soweit durchführbar — der für die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen sowie für die Berichterstattung aufgewendeten Zeit.

5.
Durchführung der Prüfungsprogramme, die dem unter den vorliegenden Bericht fallenden Prüfungsprogramm vorhergingen

Der Bericht muss die Ergebnisse der Prüfungen enthalten, die im Rahmen der vorhergehenden Prüfungszeiträume durchgeführt wurden, deren Ergebnisse aber bei der Vorlage des Berichts für den entsprechenden Zeitraum noch nicht vorlagen, einschließlich für jeden vorhergehenden Prüfungszeitraum:
a)
Stand der gemäß Nummer 4 Buchstaben b und c in den vorhergehenden Prüfungsberichten genannten Prüfungen, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt D dieses Anhangs,
b)
Zahl der Prüfungen, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden, und Zahl der daran beteiligten Unternehmen, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt C dieses Anhangs,
c)
Art der festgestellten Unregelmäßigkeiten, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt C dieses Anhangs,
d)
Maßnahmen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt C dieses Anhangs,
e)
geschätzte finanzielle Auswirkungen der einzelnen Unregelmäßigkeiten, entsprechend dem Mustervordruck in Blatt C dieses Anhangs.
Die Ergebnisse der Prüfungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 werden als solche vorgelegt.

6.
Gegenseitige Amtshilfe

Zu übermitteln sind die gestellten oder erhaltenen Aufforderungen zu gegenseitiger Amtshilfe gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89, einschließlich der Ergebnisse der Prüfungen, die gemäß Artikel 7 Absätze 2 und 4 derselben Verordnung bevorzugt vorgenommen wurden, und eine Übersicht über die gemäß Artikel 7 Absätze 2 und 3 derselben Verordnung übermittelten und erhaltenen Listen.

7.
Mittel

Zu übermitteln sind Angaben zu den Mitteln, die für die Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 zur Verfügung stehen, insbesondere
a)
für die Prüfungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 zur Verfügung stehendes Personal, ausgedrückt in Mannjahren und aufgeschlüsselt nach Prüfstellen und gegebenenfalls Regionen,
b)
Ausbildung des an den Prüfungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 beteiligten Personals mit Angabe des Anteils des unter Buchstabe a angegebenen Personals, das an einer solchen Ausbildung teilgenommen hat, sowie Art der Ausbildung und
c)
EDV-Material, welches dem an den Prüfungen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 beteiligten Personal zur Verfügung steht.

8.
Schwierigkeiten bei der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89

Zu übermitteln sind Angaben über sämtliche bei der Anwendung der Verordnung aufgetretenen Schwierigkeiten sowie Maßnahmen oder Vorschläge zur Überwindung dieser Schwierigkeiten.

9.
Verbesserungsvorschläge

Gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge für die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 oder zur Verordnung selbst.

TEIL II

BLATT A

PRÜFUNGSBERICHT FÜR DEN ZEITRAUM …

BLATT B

PRÜFUNGSBERICHT FÜR DEN ZEITRAUM …

Bericht über die Prüfung im Zusammenhang mit den Haushaltslinien der EAGFL-Garantie für das EAGFL-Haushaltsjahr …

Prüfungsprogramm …

B(1)

EAGFL-Haushaltsartikel oder -posten

B(2)

Gesamtwert der Ausgaben für die für Prüfungen ausgewählten Transaktionen

(EUR)

B(3)

Geprüfte Unternehmen

B(4)

In Prüfung befindliche Unternehmen

B(5)

Nicht geprüfte Unternehmen

(i)

Tatsächlich geprüfte Ausgaben

(EUR)

(ii)

Gesamtausgaben dieser Unternehmen

(EUR)

(i)

Gesamtausgaben dieser Unternehmen

(EUR)

(i)

Gesamtausgaben dieser Unternehmen

(EUR)

Insgesamt:

BLATT C

PRÜFUNGSBERICHT FÜR DEN ZEITRAUM …

Aufgedeckte mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Haushaltslinien der EAGFL-Garantie für das EAGFL-Haushaltsjahr …

Prüfungsprogramm …

C(1)

EAGFL-Haushaltsartikel oder -posten

C(2)

Anzahl der aufgedeckten möglichen Unregelmäßigkeiten

C(3)

Anzahl der betreffenden Zahlungen

C(4)

Anzahl der betreffenden Unternehmen

C(5)

Geschätzter Wert der möglichen Unregelmäßigkeiten

C(6)

Beschreibung und Art jeder aufgedeckten möglichen Unregelmäßigkeit, Bezugsnummer(n) des/der betreffenden Unternehmen(s) und die OLAF Bezugsnummer(n) in den Fällen, wo eine Mitteilung gemäß Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 595/91 versandt wurde

Insgesamt:

BLATT D

PRÜFUNGSBERICHT FÜR DEN ZEITRAUM …

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