ANHANG III VO (EG) 2004/4
BLATT A
BLATT B
VORGESCHLAGENES PRÜFUNGSPROGRAMM FÜR DEN ZEITRAUM …
B (1) EAGFL-Haushaltsartikel oder -posten |
B (2) Gesamtausgaben, aufgeschlüsselt nach EAGFL-Haushaltslinien (EUR) |
B (3) Gesamtausgaben, aufgeschlüsselt nach EAGFL-Haushaltslinien, für Unternehmen, bei denen die Einnahmen oder Zahlungen oder die Summe daraus mehr als 40000 EUR erreichten (EUR) |
B (4) Gesamtausgaben, aufgeschlüsselt nach EAGFL-Haushaltslinien, für Unternehmen, die Teil des Prüfungsprogramms ausmachen (EUR) |
B (5) Zahl der Unternehmen, aufgeschlüsselt nach EAGFL-Haushaltslinien, die Teil des Prüfungsprogramms ausmachen |
---|---|---|---|---|
Insgesamt: |
BLATT C
VORGESCHLAGENES PRÜFUNGSPROGRAMM FÜR DEN ZEITRAUM …
Kriterien für die Aufstellung des Programms im Bereich Ausfuhrerstattungen und sonstigen Bereichen, bei denen eine Risikoanalyse vorgenommen wurde, soweit diese Kriterien von denen der Vorschläge für Risikoanalysen abweichen, die der Kommission im Rahmen von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89 zugesandt wurden.Bereich, der geprüft werden soll (hier ist die EAGFL-Haushaltslinie gemäß Spalte B (1) von Blatt B dieses Anhangs einzutragen) | Bemerkungen zu den Risikobewertungs- und Auswahlkriterien (kurze Angaben: z. B. aufgedeckte Unregelmäßigkeiten oder außergewöhnlich hohe Ausgaben) |
---|---|
BLATT D
VORGESCHLAGENES PRÜFUNGSPROGRAMM FÜR DEN ZEITRAUM …
Gegebenenfalls vorgeschlagene Prüfungen von Unternehmen, bei denen die Einnahmen/Zahlungen/die Summe daraus im EAGFL-Haushaltsjahr … unter 40000 EUR lagenEAGFL-Haushaltslinie (wie in Spalte B (1) von Blatt B) | Zahl der Unternehmen, die geprüft werden sollen | Gründe für die Prüfung |
---|---|---|
BLATT E
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.