ANHANG VIII VO (EG) 2004/4
VIERTELJÄHRLICHER BERICHT
(gemäß Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89)
VIERTELJÄHRLICHE ÜBERSICHTSTABELLE:
Anmerkung zu den Kästchen:
Jede während des Quartals versandte Aufforderung/Antwort ist in die Übersichtstabelle einzutragen.
Gegebenenfalls sind zusätzliche Zeilen anzufügen.
Die Bezugsnummer der versandten Antworten muss der Bezugsnummer der betreffenden Prüfungsaufforderung entsprechen.
Mitgliedstaat | Gesamtzahl je MS | AUFFORDERUNG | |
---|---|---|---|
Versanddatum | Bezugsnummer | ||
Insgesamt |
Mitgliedstaat | Gesamtzahl je MS | ANTWORT | |
---|---|---|---|
Versanddatum | Bezugsnummer | ||
Insgesamt |
BLATT A
BLATT B
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