ANHANG VIII VO (EG) 2004/4

VIERTELJÄHRLICHER BERICHT

(gemäß Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4045/89)

VIERTELJÄHRLICHE ÜBERSICHTSTABELLE:

Anmerkung zu den Kästchen:

Jede während des Quartals versandte Aufforderung/Antwort ist in die Übersichtstabelle einzutragen.

Gegebenenfalls sind zusätzliche Zeilen anzufügen.

Die Bezugsnummer der versandten Antworten muss der Bezugsnummer der betreffenden Prüfungsaufforderung entsprechen.

AUFFORDERUNGEN gesandt an:

Mitgliedstaat Gesamtzahl je MS AUFFORDERUNG
Versanddatum Bezugsnummer
Insgesamt

ANTWORTEN gesandt an:

Mitgliedstaat Gesamtzahl je MS ANTWORT
Versanddatum Bezugsnummer
Insgesamt

BLATT A

BLATT B

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