Artikel 4 VO (EG) 2004/48

Merkmale

Die zu übermittelnden Daten, die dem im Anhang angegebenen Format entsprechen, beziehen sich auf die Merkmale der fachlichen Einheit, wie in der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft(1) definiert, und auf Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 76 vom 30.3.1993, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003.

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