Artikel 28 VO (EG) 2004/595
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 wird aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für den Zeitraum 2003/04 und erforderlichenfalls frühere Zeiträume, sofern in der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 nichts anderes vorgesehen ist.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang III enthaltenen Übereinstimmungstabelle zu lesen.
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