ANHANG VIa VO (EG) 2004/648

BEGRENZUNGEN DES GEHALTS AN PHOSPHATEN UND AN ANDEREN PHOSPHORVERBINDUNGEN

Detergens Begrenzungen Datum, ab dem die Begrenzung gilt
1.
Für den Verbraucher bestimmte Waschmittel

Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,5 Gramm oder mehr in der empfohlenen Menge für den Hauptwaschgang für eine normale Waschmaschinenfüllung gemäß Anhang VII Abschnitt B bei hartem Wasserhärtegrad

für „normal verschmutzte” Textilien bei Vollwaschmitteln;

für „leicht verschmutzte” Textilien bei Feinwaschmitteln.

30. Juni 2013
2.
Für den Verbraucher bestimmte Maschinengeschirrspülmittel
Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden bei einem Gesamtphosphorgehalt von 0,3 Gramm oder mehr in der Standarddosierung gemäß Anhang VII Teil B. 1. Januar 2017

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