Artikel 6 VO (EG) 2004/686
Kontrollen
Im Jahr 2005 können die neuen Mitgliedstaaten den Prozentsatz der Kontrollen bei den Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen bis zur Hälfte des in Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1432/2003 und Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1433/2003 vorgeschriebenen Mindestsatzes reduzieren.
Wenn die neuen Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ist der Prozentsatz im Jahr 2006 um den Satz der Reduzierung von 2005 zu erhöhen, damit im Zweijahresdurchschnitt der vorgeschriebene Anteil erreicht wird.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.